Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Download PDF
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin/Vermieterin erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Geschäftsbedingungen. Diese sind auch auf alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen anzuwenden, selbst wenn dies nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden sollte. Spätestens mit der Entgegennahme der Kaufgegenstände/ Mietgegenstände oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers/Mieters unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Zur Geltung von Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin/Vermieterin.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
1. Die Angebote der Verkäuferin/Vermieterin sind freibleibend und unverbindlich, solange Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Käufers/Mieters nicht schriftlich oder fernschriftlich (z. B. Telefax) durch die Verkäuferin/Vermieterin bestätigt wurden. Dies gilt ebenso für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2. Angebotsunterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und sonstige Maßangaben etc., sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich von der Verkäuferin/Vermieterin als verbindlich bezeichnet worden sind.
3. Die Angestellten und Arbeiter der Verkäuferin/Vermieterin sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Es gelten die jeweils gültigen Listenpreise der Verkäuferin/ Vermieterin.
2. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, ohne Verpackungs- und Frachtkosten ab Lager der Verkäuferin/Vermieterin.
§ 4 Lieferfrist
1. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.
2. Eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Abschlagszahlung nach Absendung der Auftragsbestätigung. Maßgebend für den Beginn der Lieferfrist ist außerdem, daß sämtliche technischen Einzelheiten geklärt sind.
3. Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Kauf-/Mietgegenstand das Lager der Verkäuferin/Vermieterin verlassen hat oder dem Käufer/ Mieter die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer/Mieter über, wenn der Kauf-/Mietgegenstand – oder Teile desselben – das Lager der Verkäuferin/Vermieterin verlassen hat. Das gilt auch für die durch eigene Fahrzeuge der Verkäuferin/Vermieterin erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen die Montage, die Aufstellung oder sonstige Leistungen von der Verkäuferin/ Vermieterin übernommen wurde. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die die Verkäuferin/Vermieterin nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer/Mieter über.
§ 6 Montage
Wird der Verkäuferin/Vermieterin neben der Lieferung auch die Montage übertragen, so wird diese im Rahmen eines von der Lieferung unabhängigen, selbständigen Werkvertrages durchgeführt. Für diesen Werkvertrag gelten die besonderen schriftlichen Montagebestimmungen.